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GoKlinik

AU

Arbeitsunfähigkeit ärztlich abklären.

Sie schildern Ihre Beschwerden strukturiert, eine Ärztin oder ein Arzt beurteilt Ihren Fall. Ob eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt – ohne Garantie und ohne automatische Ausstellung.

So läuft es ab.

  1. SCHRITT 1

    Beschwerden schildern

    Sie beantworten geführte Fragen zu Beginn, Verlauf, Begleitsymptomen und Auswirkungen auf die Arbeit.

  2. SCHRITT 2

    Termin wählen

    Sie wählen Datum und Uhrzeit, GoKlinik vermittelt einen passenden Leistungserbringer.

  3. SCHRITT 3

    Ärztliche Beurteilung

    Die Ärztin oder der Arzt beurteilt im Gespräch. Wenn digital nicht ausreichend beurteilbar, kann eine persönliche Untersuchung nötig sein.

DEMO
Die AU-Funktion befindet sich in einer Demo-Phase. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (eAU- und E-Rezept-Übermittlung) ist bei GoKlinik derzeit nicht produktiv. Entsprechende Abläufe sind als DEMO gekennzeichnet.

FAQ

Häufige Fragen.

Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur nach ärztlicher Beurteilung festgestellt werden. Ob eine AU vorliegt und ob der weitere eAU-Prozess digital erfolgen kann, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt unter Berücksichtigung der geltenden Voraussetzungen.

112

Notfall? Nicht warten – 112 anrufen.

GoKlinik ist nicht für Notfälle gedacht. Bei Atemnot, Brustschmerz, Lähmungen, starken Blutungen, Bewusstlosigkeit oder anderen lebensbedrohlichen Beschwerden rufen Sie sofort den Rettungsdienst unter 112 an. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Bereit, den passenden Weg zu finden?

Schildern Sie Ihre Beschwerden in wenigen strukturierten Fragen. Sie entscheiden, wann und wie es weitergeht.